Der Klimaschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden rücken immer mehr in den Fokus der Gesetzgebung. Hauseigentümer in Deutschland stehen vor einer Vielzahl von Fristen und Vorschriften, die Sanierungs- oder Baumaßnahmen vorschreiben. Doch welche Regelungen gelten und wann müssen Sie aktiv werden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fristen je nach Alter und Energieklasse Ihrer Immobilie einzuhalten sind.

Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und deren Modernisierungspflichten. Hier sind einige der wichtigsten Fristen und Vorgaben:

1. Austauschpflicht für alte Heizungen
Laut § 72 GEG gilt:
  1. Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
  2. Ausnahmen gelten nur für Eigentümer, die seit vor dem 1. Februar 2002 in ihrem Einfamilienhaus wohnen.
  3. Ab 2024 werden schrittweise 65 % erneuerbare Energien bei neuen Heizungen Pflicht.
2. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
  1. Unbeheizte Dachräume müssen eine Mindestwärmedämmung erfüllen.
  2. Gilt für Eigentümer, die ihr Haus nach dem 1. Februar 2002 erworben haben.
  3. Frist: Spätestens zwei Jahre nach Eigentumsübergang muss die Dämmung erfolgen.
3. Pflicht zur Heizungsoptimierung
  1. Immobilien mit zentrale Heizungsanlagen müssen regelmäßig auf ihre Effizienz geprüft werden.
  2. Ein Hydraulischer Abgleich für große Mehrfamilienhäuser (mindestens sechs Wohneinheiten) ist verpflichtend.
  3. Sanierungspflichten gälten nach Alter und Energieklasse der Immobilie

Die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung hängt oft von der Energieklasse des Hauses ab. Hier sind einige grobe Richtlinien:


Gebäude vor 1978 (ohne Wärmeschutzverordnung gebaut)

Haben einen hoher Energieverbrauch und Meist Energieklasse F oder schlechter

Meist betroffen von:

  1. Austauschpflicht der Heizung
  2. Dach- oder Geschossdeckendämmung
  3. Sanierung der Fenster


Gebäude von 1978 bis 1995

Die Wärmeschutzverordnung von 1977 beeinflusst diese Baujahre und sie sind meist Energieklasse E oder D

Oft empfehlenswert:

  1. Heizungsoptimierung
  2. Dachdämmung
  3. Austausch alter Fenster


Gebäude von 1995 bis 2009

Sind erstmals von strengeren Wärmedämm-Vorgaben durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) betroffen und meist Energieklasse C oder B

Potenzielle Maßnahmen:

  1. Effizienzsteigerung der Heizungsanlage
  2. Smart-Home-Technologien zur Verbrauchsoptimierung


Welche Fristen gelten für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Wer eine Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen möchte, muss oft einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen.

Hierzu gelten folgende Fristen:

  1. Die Antragstellung ist vor Sanierungsbeginn notwendig
  2. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung


Fazit: Wann sollten Immobilienbesitzer aktiv werden?

Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung sind klar geregelt und betreffen vor allem ältere Gebäude. Eigentümer sollten rechtzeitig prüfen, ob sie von einer Sanierungspflicht betroffen sind, um hohe Strafen oder steigende Energiekosten zu vermeiden. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich langfristig Energiekosten sparen und der Immobilienwert steigern.

Tipp: Nutzen Sie rechtzeitig staatliche Förderprogramme und lassen Sie sich von Experten beraten, um von finanziellen Vorteilen zu profitieren!

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